Einführung von Arbeitnehmerbeteiligungsrechten in Europäischen Genossenschaften
Ministerialentwurf vom 15.02.2006Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Arbeitsverfassungsgesetz und weitere Gesetze, um ein spezielles Verhandlungsgremium und einen SCE‑Betriebsrat einzuführen. Damit erhalten Arbeitnehmer in Europäischen Genossenschaften Rechte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung. Gleichzeitig werden Zuständigkeiten, Fristen und Strafbestimmungen festgelegt.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/16/2006XXII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Arbeitsverfassungsgesetz und weitere Gesetze, um ein spezielles Verhandlungsgremium und einen SCE‑Betriebsrat einzuführen. Damit erhalten Arbeitnehmer in Europäischen Genossenschaften Rechte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung. Gleichzeitig werden Zuständigkeiten, Fristen und Strafbestimmungen festgelegt.Schwerpunkte
- Ein besonderes Verhandlungsgremium wird eingeführt, das in Unternehmen mit europäischer Genossenschaftsstruktur eingesetzt wird.
- Der Text des Unternehmensgesetzbuchs wird an den Stellen § 239 Abs. 1 Z 2‑4 angepasst.
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