<!--[-->Anpassung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes an den EU‑Erweiterungs‑Beitritt Bulgariens und Rumäniens<!--]-->
Anpassung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes an den EU‑Erweiterungs‑Beitritt Bulgariens und Rumäniens
Ministerialentwurf vom 20.02.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz, um für bulgarische und rumänische Staatsangehörige die im EU‑Beitrittsvertrag festgelegten Übergangsbestimmungen umzusetzen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/21/2006XXII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz, um für bulgarische und rumänische Staatsangehörige die im EU‑Beitrittsvertrag festgelegten Übergangsbestimmungen umzusetzen.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt § 32a Abs. 10 hinzu, der die bestehenden Übergangsregelungen auf bulgarische und rumänische Staatsangehörige sowie Unternehmen aus diesen Ländern ausdehnt.
  • § 34 Abs. 32 legt den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens fest – gleichzeitig mit dem EU‑Beitritt Bulgariens bzw. Rumäniens.
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Bartenstein Martin, Dr.

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