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Sozialrechts‑Änderungen 2006 – Harmonisierung, Gleichstellung und erweiterte e‑card‑Nutzung
Ministerialentwurf vom 05.03.2006

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert zahlreiche Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht: Es vereinheitlicht Gesellschaftsformen, stärkt Frauenförderung, erweitert die e‑card‑Nutzung, verlängert Schutzfristen und ergänzt die Berufskrankheitenliste.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/6/2006XXII
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert zahlreiche Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht: Es vereinheitlicht Gesellschaftsformen, stärkt Frauenförderung, erweitert die e‑card‑Nutzung, verlängert Schutzfristen und ergänzt die Berufskrankheitenliste.

Schwerpunkte

  • Die Definition von Gesellschaftsformen wird vereinheitlicht, indem die offenen Handels‑, Erwerb‑ und Kommanditgesellschaften zu den allgemeinen Begriffen „offene Gesellschaft“ bzw. „Kommanditgesellschaft“ zusammengefasst werden.
  • Der Hauptverband muss künftig besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen umsetzen, die im Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz (B‑GlBG) verankert sind.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



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