Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 und Änderungen im Gefahrgutbeförderungsgesetz
Ministerialentwurf vom 07.03.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz und das Gefahrgutbeförderungsgesetz: Er definiert Verkehrskontrollplätze, erweitert die Befugnisse zur Kraftstoffprobe, führt Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Fahrzeugserien ein und legt fest, dass 70 % der Geldstrafen von Kontrollen dem Bund zufließen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/8/2006XXII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz und das Gefahrgutbeförderungsgesetz: Er definiert Verkehrskontrollplätze, erweitert die Befugnisse zur Kraftstoffprobe, führt Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Fahrzeugserien ein und legt fest, dass 70 % der Geldstrafen von Kontrollen dem Bund zufließen.Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert den Begriff "Verkehrskontrollplatz" als permanente, technisch ausgestattete Einrichtung zur Kontrolle von Fahrzeug‑ und Betriebssicherheit.
- Der Innenminister kann gemeinsam mit dem Verkehrsminister per Verordnung die für die Strafgeldwidmung relevanten Verkehrskontrollplätze festlegen; nur Plätze, die bis 31. Dezember 2004 in Betrieb waren, werden berücksichtigt.
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