UGB‑Anpassungsgesetz 2006 – Angleichung von Steuerrecht an das Unternehmensgesetzbuch
Ministerialentwurf vom 13.03.2006Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und die Bundesabgabenordnung an das neue Unternehmensgesetzbuch an. Er ersetzt veraltete Begriffe, führt neue Bewertungsregeln für Grund‑ und Boden ein und richtet die Buchführungspflicht neu aus.Bundesministerium für Finanzen3/14/2006XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und die Bundesabgabenordnung an das neue Unternehmensgesetzbuch an. Er ersetzt veraltete Begriffe, führt neue Bewertungsregeln für Grund‑ und Boden ein und richtet die Buchführungspflicht neu aus.Schwerpunkte
- Der Begriff „protokollierte Gewerbetreibende“ wird durch „rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende“ ersetzt, sodass die Gewinnermittlung künftig an die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB geknüpft ist.
- Bei einem Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5 wird Grund‑ und Boden neutral auf den Teilwert zum Zeitpunkt des Wechsels auf- oder abgewertet; Wertsteigerungen vor dem Wechsel bleiben außen vor, Verluste werden ebenfalls neutral behandelt.
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