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Beitritt der EU zum Europarats‑Datenschutz‑Übereinkommen ermöglichen
Ministerialentwurf vom 08.05.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Europarats‑Übereinkommen zum Schutz personenbezogener Daten, damit die Europäischen Gemeinschaften als eigenständiger Vertragspartner beitreten können.
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten5/9/2006XXII
Informatik
internationales Abkommen
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Änderungen ermöglichen den Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zum Datenschutz‑Übereinkommen.
  • In den genannten Artikeln wird der Begriff „die Europäischen Gemeinschaften“ eingefügt, damit die EU als Vertragspartner genannt werden kann.
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Winkler Hans, Dr.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
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