Beitritt der EU zum Europarats‑Datenschutz‑Übereinkommen ermöglichen
Ministerialentwurf vom 08.05.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Europarats‑Übereinkommen zum Schutz personenbezogener Daten, damit die Europäischen Gemeinschaften als eigenständiger Vertragspartner beitreten können.Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten5/9/2006XXII
Informatik
internationales Abkommen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Änderungen ermöglichen den Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zum Datenschutz‑Übereinkommen.
- In den genannten Artikeln wird der Begriff „die Europäischen Gemeinschaften“ eingefügt, damit die EU als Vertragspartner genannt werden kann.
Dokumente (PDFs)
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