Novelle zum Verkehrs‑Arbeitsinspektionsgesetz – Stärkung des Arbeitnehmerschutzes im Genehmigungsverfahren
Ministerialentwurf vom 16.05.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ändert § 17 Abs. 1 des Verkehrs‑Arbeitsinspektionsgesetzes und gibt dem Bundesminister die Befugnis, per Verordnung festzulegen, wie Arbeitnehmerschutz in Gutachten und öffentlichen Urkunden von Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist. Ziel ist, Verzögerungen zu vermeiden und die Sicherheit der Beschäftigten zu erhöhen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/17/2006XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert § 17 Abs. 1 des Verkehrs‑Arbeitsinspektionsgesetzes und gibt dem Bundesminister die Befugnis, per Verordnung festzulegen, wie Arbeitnehmerschutz in Gutachten und öffentlichen Urkunden von Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist. Ziel ist, Verzögerungen zu vermeiden und die Sicherheit der Beschäftigten zu erhöhen.Schwerpunkte
- Der Entwurf ergänzt § 17 Abs. 1 des VAIG, sodass der Bundesminister per Verordnung festlegen kann, wie Arbeitnehmerschutz in Gutachten und öffentlichen Urkunden zu berücksichtigen ist.
- Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere Sicherheitsanalysen und Gutachten nach §§ 57, 59 Seilbahngesetz sowie §§ 31a‑33a des geplanten Eisenbahngesetzes.
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