Zusammenfassung
Das IDBG‑Gesetz ermöglicht dem Finanzminister, durch Verordnungen Doppelbesteuerungen gegenüber Gebieten ohne anerkannte Staatlichkeit zu verhindern. Es regelt ein Verfahren zwischen den Steuerbehörden und legt den vertraulichen Informationsaustausch fest.Bundesministerium für Finanzen7/10/2006XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das IDBG‑Gesetz ermöglicht dem Finanzminister, durch Verordnungen Doppelbesteuerungen gegenüber Gebieten ohne anerkannte Staatlichkeit zu verhindern. Es regelt ein Verfahren zwischen den Steuerbehörden und legt den vertraulichen Informationsaustausch fest.Schwerpunkte
- Der Finanzminister kann per Verordnung steuerliche Entlastungen für Personen einräumen, die von einer Doppelbesteuerung gegenüber nicht‑staatlichen Territorien betroffen sind.
- Entlastungen können sowohl für in Österreich ansässige als auch für im ausländischen Territorium ansässige Personen gelten.
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