<!--[-->Pflicht zur Anreicherung von Mehl mit Folsäure und Vitamin B12<!--]-->
Pflicht zur Anreicherung von Mehl mit Folsäure und Vitamin B12
Ministerialentwurf vom 26.07.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf verpflichtet, ab dem 1. Jänner 2007 ausschließlich Mehl mit zugesetzter Folsäure und Vitamin B12 zu verkaufen, um Neuralrohrdefekte zu verhindern; die Kosten betragen etwa 0,8 € pro Tonne Mehl.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/27/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf verpflichtet, ab dem 1. Jänner 2007 ausschließlich Mehl mit zugesetzter Folsäure und Vitamin B12 zu verkaufen, um Neuralrohrdefekte zu verhindern; die Kosten betragen etwa 0,8 € pro Tonne Mehl.

Schwerpunkte

  • Nur Mehl, dem Folsäure und Vitamin B12 in geeigneter Konzentration zugesetzt wurden, darf in Verkehr gebracht werden.
  • Wer Mehl ohne die vorgeschriebene Anreicherung in Verkehr bringt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 € bestraft werden.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



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