<!--[-->Einrichtung einer Prüfstelle für die Finanzberichterstattung (Enforcement‑Stellen‑Gesetz)<!--]-->
Einrichtung einer Prüfstelle für die Finanzberichterstattung (Enforcement‑Stellen‑Gesetz)
Ministerialentwurf vom 07.08.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet ein Enforcement‑Verfahren ein, bei dem ein unabhängiger Verein Jahres‑ und Konzernabschlüsse von börsennotierten Unternehmen prüft; bei Verweigerung oder nicht akzeptierten Ergebnissen kann die Enforcement‑Behörde eingreifen. Finanzierung erfolgt über Unternehmens‑ und Mitgliederbeiträge. Inkrafttreten am 1. Jänner 2007.
Bundesministerium für Finanzen8/8/2006XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet ein Enforcement‑Verfahren ein, bei dem ein unabhängiger Verein Jahres‑ und Konzernabschlüsse von börsennotierten Unternehmen prüft; bei Verweigerung oder nicht akzeptierten Ergebnissen kann die Enforcement‑Behörde eingreifen. Finanzierung erfolgt über Unternehmens‑ und Mitgliederbeiträge. Inkrafttreten am 1. Jänner 2007.

Schwerpunkte

  • Der Finanzminister kann im Einvernehmen mit dem Justizminister einen gemeinnützigen Verein als unabhängige Prüfstelle anerkennen.
  • Die Prüfstelle prüft Jahres‑/Konzernabschlüsse, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, auf Antrag des Börseberufungssenats oder im Rahmen einer Stichprobe.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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