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UN‑Protokoll zur Bekämpfung von Menschenhandel (Frauen & Kinder)
Ministerialentwurf vom 13.07.2003

Zusammenfassung

Das Protokoll ergänzt das UN‑Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und schafft ein internationales Regelwerk zur Bekämpfung von Menschenhandel, insbesondere von Frauen und Kindern, mit Vorgaben zu Strafbarkeit, Auslieferung, Opferschutz und Zusammenarbeit der Staaten.
Bundesministerium für Justiz7/14/2003XXII
Strafrecht

Zusammenfassung

Das Protokoll ergänzt das UN‑Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und schafft ein internationales Regelwerk zur Bekämpfung von Menschenhandel, insbesondere von Frauen und Kindern, mit Vorgaben zu Strafbarkeit, Auslieferung, Opferschutz und Zusammenarbeit der Staaten.

Schwerpunkte

  • Das Protokoll definiert Menschenhandel und legt fest, dass die Taten strafbar sind; das gilt für Frauen, Kinder und alle Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit, Sklaverei und Organhandel.
  • Staaten, die das Protokoll ratifizieren, müssen die in Artikel 3 genannten Handlungen in nationales Strafrecht überführen und auch Versuche, Beihilfe oder Anstiftung strafbar machen.
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Böhmdorfer Dieter, Dr.

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3 - Niederösterreich



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