<!--[-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG im Hebammengesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG im Hebammengesetz
Ministerialentwurf vom 06.08.2007

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Hebammengesetz, um die EU‑Richtlinie 2005/36/EG umzusetzen: Es erkennt Qualifikationen aus dem EWR und der Schweiz an, regelt vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeiten und hebt die Nostrifikationsbestimmungen auf.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/7/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Hebammengesetz, um die EU‑Richtlinie 2005/36/EG umzusetzen: Es erkennt Qualifikationen aus dem EWR und der Schweiz an, regelt vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeiten und hebt die Nostrifikationsbestimmungen auf.

Schwerpunkte

  • Eine neue Regelung wird eingefügt, die besagt, dass Personen im Hebammenregister eingetragen sein müssen, um den Beruf auszuüben.
  • Die Urkunde muss die Berufsbezeichnung „Hebamme“ und den Hinweis auf die EU‑Richtlinie 2005/36/EG enthalten.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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