Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um, führt Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen ein und erlaubt vorübergehende Dienstleistung ohne Berufssitz.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/8/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um, führt Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen ein und erlaubt vorübergehende Dienstleistung ohne Berufssitz.Schwerpunkte
- Die Qualifikationsnachweise von EWR‑Staatsangehörigen und Schweizern werden nach der EU‑Richtlinie 2005/36/EG anerkannt.
- Ein Anpassungslehrgang kann angeordnet werden, wenn die ausländische Ausbildung wesentlich von der österreichischen abweicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.