<!--[-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG im MTD‑Gesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG im MTD‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 07.08.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um, führt Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen ein und erlaubt vorübergehende Dienstleistung ohne Berufssitz.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/8/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um, führt Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen ein und erlaubt vorübergehende Dienstleistung ohne Berufssitz.

Schwerpunkte

  • Die Qualifikationsnachweise von EWR‑Staatsangehörigen und Schweizern werden nach der EU‑Richtlinie 2005/36/EG anerkannt.
  • Ein Anpassungslehrgang kann angeordnet werden, wenn die ausländische Ausbildung wesentlich von der österreichischen abweicht.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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