<!--[-->Novelle 29 – Änderungen im Kraftfahrgesetz (Blaulicht, Historische Fahrzeuge, Schneeketten & Kinderzähl‑Regel)<!--]-->
Novelle 29 – Änderungen im Kraftfahrgesetz (Blaulicht, Historische Fahrzeuge, Schneeketten & Kinderzähl‑Regel)
Ministerialentwurf vom 21.08.2007

Zusammenfassung

Die 29. KFG‑Novelle passt das Kraftfahrgesetz an: Historische Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein, Blaulicht wird nur nach Genehmigung erlaubt, die Schneeketten‑Pflicht wird für bestimmte Fahrzeuge gelockert und die Kinderzähl‑Regel in Bussen wird geändert.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/22/2007XXIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die 29. KFG‑Novelle passt das Kraftfahrgesetz an: Historische Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein, Blaulicht wird nur nach Genehmigung erlaubt, die Schneeketten‑Pflicht wird für bestimmte Fahrzeuge gelockert und die Kinderzähl‑Regel in Bussen wird geändert.

Schwerpunkte

  • Das Mindestalter für historische Fahrzeuge wird von 25 auf 30 Jahre angehoben, um den internationalen Standards zu entsprechen.
  • Fahrzeuge, die für die Entstörung von BOS‑Netz‑Richtfunk‑ und Koaxialkabelanlagen bestimmt sind, dürfen Blaulicht nur nach einer behördlichen Bewilligung nutzen; bis 30. Juni 2008 besteht eine Übergangsfrist ohne Bewilligung.
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Kranzl Christa

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