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Bundesministerin kann bis zu zwei einheitliche schulfreie Tage pro Jahr festlegen
Ministerialentwurf vom 22.08.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Schulzeitgesetz, indem er dem Bundesminister erlaubt, bis zu zwei zusätzliche schulfreie Tage pro Jahr bundesweit festzulegen, um Familien zu entlasten und schulische Entwicklungsarbeit zu unterstützen.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/23/2007XXIII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Schulzeitgesetz, indem er dem Bundesminister erlaubt, bis zu zwei zusätzliche schulfreie Tage pro Jahr bundesweit festzulegen, um Familien zu entlasten und schulische Entwicklungsarbeit zu unterstützen.

Schwerpunkte

  • Der bisherige letzte Satz von § 2 Abs. 5 wird gestrichen, sodass Schulen künftig zwischen zwei bereits freie Tage liegende Schultage nicht mehr selbst freigeben dürfen.
  • Der neue § 2 Abs. 5a erlaubt dem Bundesminister, bis zu zwei zwischen unterrichtsfreie Tage fallende Schultage bundesweit schulfrei zu erklären, wenn ein dringendes öffentliches Interesse oder schulische Entwicklungsarbeit vorliegt.
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Schmied Claudia, Dr.

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