Bundesministerin kann bis zu zwei einheitliche schulfreie Tage pro Jahr festlegen
Ministerialentwurf vom 22.08.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Schulzeitgesetz, indem er dem Bundesminister erlaubt, bis zu zwei zusätzliche schulfreie Tage pro Jahr bundesweit festzulegen, um Familien zu entlasten und schulische Entwicklungsarbeit zu unterstützen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/23/2007XXIII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Schulzeitgesetz, indem er dem Bundesminister erlaubt, bis zu zwei zusätzliche schulfreie Tage pro Jahr bundesweit festzulegen, um Familien zu entlasten und schulische Entwicklungsarbeit zu unterstützen.Schwerpunkte
- Der bisherige letzte Satz von § 2 Abs. 5 wird gestrichen, sodass Schulen künftig zwischen zwei bereits freie Tage liegende Schultage nicht mehr selbst freigeben dürfen.
- Der neue § 2 Abs. 5a erlaubt dem Bundesminister, bis zu zwei zwischen unterrichtsfreie Tage fallende Schultage bundesweit schulfrei zu erklären, wenn ein dringendes öffentliches Interesse oder schulische Entwicklungsarbeit vorliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.