Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf legt Wiederholungsprüfungen grundsätzlich auf Montag und Dienstag der ersten Schulwoche fest, erlaubt aber bei Bedarf eine Verlegung auf Donnerstag/Freitag der letzten Ferienwoche und tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/23/2007XXIII
Primarstufe
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf legt Wiederholungsprüfungen grundsätzlich auf Montag und Dienstag der ersten Schulwoche fest, erlaubt aber bei Bedarf eine Verlegung auf Donnerstag/Freitag der letzten Ferienwoche und tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Wiederholungsprüfungen finden standardmäßig am Montag und Dienstag der ersten Schulwoche statt.
- Das Schulforum oder der Schulgemeinschaftsausschuss können, bei Bedarf, die Prüfungen auf Donnerstag bzw. Freitag der letzten Ferienwoche verlegen, wenn der Unterrichtsbeginn nicht gefährdet wird.
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