Zusammenfassung
Das Gesetz richtet das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung (BIFIE) ein, das schulische Forschung, Monitoring und Qualitätsentwicklung übernimmt. Es wird vom Vorstand geleitet, finanziert durch jährliche Basiszuwendungen und unterliegt der staatlichen Aufsicht.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/23/2007XXIII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung (BIFIE) ein, das schulische Forschung, Monitoring und Qualitätsentwicklung übernimmt. Es wird vom Vorstand geleitet, finanziert durch jährliche Basiszuwendungen und unterliegt der staatlichen Aufsicht.Schwerpunkte
- Ein Bundesinstitut (BIFIE) wird gegründet, das als eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts die gesamte schulische Bildungsforschung und -entwicklung übernimmt.
- Das Institut hat vier Kernaufgaben: angewandte Bildungsforschung, Bildungsmonitoring, Qualitätsentwicklung und regelmäßige nationale Bildungsberichterstattung.
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