<!--[-->Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2007 (SVÄG‑2007)<!--]-->
Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2007 (SVÄG‑2007)
Ministerialentwurf vom 23.08.2007

Zusammenfassung

Der SVÄG‑2007 modernisiert das österreichische Sozialversicherungsrecht, indem er die Verweise auf das alte Wehrgesetz ersetzt, neue Personengruppen wie Erntehelfer in die Pflichtversicherung einbezieht, die Beitragsgrundlage variabel macht und zahlreiche Übergangs- sowie Inkrafttretungsbestimmungen festlegt.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz8/24/2007XXIII
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der SVÄG‑2007 modernisiert das österreichische Sozialversicherungsrecht, indem er die Verweise auf das alte Wehrgesetz ersetzt, neue Personengruppen wie Erntehelfer in die Pflichtversicherung einbezieht, die Beitragsgrundlage variabel macht und zahlreiche Übergangs- sowie Inkrafttretungsbestimmungen festlegt.

Schwerpunkte

  • Der bisherige Paragraph für Vorstandsmitglieder wird aufgehoben, sodass diese nicht mehr automatisch versicherungspflichtig sind.
  • Ergänzt wird ein neuer Halbsatz, der Erntehelfer (nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz) in die Versicherungspflicht einbezieht.
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Buchinger Erwin, Dr.

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