Novelle zum Flughafen‑Bodenabfertigungsgesetz – Marktöffnung, Auswahlverfahren und Tarife
Ministerialentwurf vom 09.09.2007Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Bodenabfertigungsgesetz um militärische Flugplätze, präzisiert den Begriff des Dienstleisters, führt klare Fristen für Selbstabfertigungen ein und regelt das Auswahl‑ und Zulassungsverfahren sowie Infrastrukturtarife.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/10/2007XXIII
Luftverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Bodenabfertigungsgesetz um militärische Flugplätze, präzisiert den Begriff des Dienstleisters, führt klare Fristen für Selbstabfertigungen ein und regelt das Auswahl‑ und Zulassungsverfahren sowie Infrastrukturtarife.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich wird erweitert: Neben zivilen Flughäfen werden nun auch Militärflugplätze, die für zivile Zwecke genutzt werden, einbezogen.
- Der Begriff „Dienstleister“ wird präzisiert – künftig ist nur jedes nach § 7 zugelassene Unternehmen zulässig.
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