Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz – höhere Beihilfen, erweiterte Zuverdienstgrenzen und moderner Studiennachweis
Ministerialentwurf vom 04.09.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Familienlastenausgleichsgesetz: Studiennachweis wird auf 16 ECTS‑Punkte reduziert, die Zuverdienstgrenze für Kinder steigt auf 9 000 €, die Geschwisterstaffelung bei der Familienbeihilfe wird erhöht und die Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag auf 55 000 € angehoben.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/5/2007XXIII
Familienleistungsausgleich
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Familienlastenausgleichsgesetz: Studiennachweis wird auf 16 ECTS‑Punkte reduziert, die Zuverdienstgrenze für Kinder steigt auf 9 000 €, die Geschwisterstaffelung bei der Familienbeihilfe wird erhöht und die Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag auf 55 000 € angehoben.Schwerpunkte
- Der Leistungsnachweis für Studierende wird von acht Semesterwochenstunden auf 16 ECTS‑Punkte reduziert, damit das moderne Kreditpunkt‑System berücksichtigt wird.
- Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze (nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG) bleiben bei der Berechnung des Familienbeihilfebetrags unbeachtet, sodass arbeitsuchende Kinder geringfügige Einnahmen haben können, ohne den Anspruch zu verlieren.
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