<!--[-->Erweiterung der Auskunftskriterien im Vereinsregister<!--]-->
Erweiterung der Auskunftskriterien im Vereinsregister
Ministerialentwurf vom 11.09.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf lockert die Auskunftsbedingungen im Vereinsregister: Namensbestandteile und Vereinssitz reichen aus, um eine Online‑Einzelabfrage zu erhalten; Sammelabfragen bleiben verboten. Inkrafttreten ist 1. Juli 2008.
Bundesministerium für Inneres9/12/2007XXIII
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit

Zusammenfassung

Der Entwurf lockert die Auskunftsbedingungen im Vereinsregister: Namensbestandteile und Vereinssitz reichen aus, um eine Online‑Einzelabfrage zu erhalten; Sammelabfragen bleiben verboten. Inkrafttreten ist 1. Juli 2008.

Schwerpunkte

  • Die Auskunft aus dem öffentlichen Teil des Vereinsregisters kann künftig anhand von Namensbestandteilen und, falls nötig, dem Vereinssitz erfolgen – eine exakte Wort‑ und Zahlenangabe ist nicht mehr zwingend.
  • Sammelabfragen bleiben weiterhin unzulässig; jede Abfrage muss sich auf einen einzelnen, eindeutig bestimmbaren Verein beziehen.
Image of politician Platter Günther © Parlamentsdirektion

Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.