Erweiterung der Datenbefugnisse der Sicherheitsbehörden und neue Analyse‑Datei im SPG
Ministerialentwurf vom 11.09.2007Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Befugnisse der Sicherheitsbehörden, erlaubt das Abfragen von Telekommunikations‑ und Standortdaten bei Gefahr, schafft einen neuen § 53a für umfangreiche Datenanwendungen und führt eine zentrale Analysedatei für schwere Gewaltdelikte ein. Alle Änderungen treten am 1. Jänner 2008 in Kraft.Bundesministerium für Inneres9/12/2007XXIII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Befugnisse der Sicherheitsbehörden, erlaubt das Abfragen von Telekommunikations‑ und Standortdaten bei Gefahr, schafft einen neuen § 53a für umfangreiche Datenanwendungen und führt eine zentrale Analysedatei für schwere Gewaltdelikte ein. Alle Änderungen treten am 1. Jänner 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Begriff „Durchführung“ wird zu „Bereitstellung“ geändert, damit auch externe Ausbildungsstätten in die Grundausbildung eingebunden werden können.
- Sicherheitsbehörden dürfen von Telekommunikationsanbietern Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines Anschlusses erfragen, wenn diese Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.