Steuerliche Förderung von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG‑Gesetz 2007)
Ministerialentwurf vom 18.09.2007Zusammenfassung
Das MiFiG‑Gesetz 2007 begünstigt spezielle Kapitalgesellschaften, die Risikokapital für KMU bereitstellen, mit Steuerbefreiungen und klaren Vorgaben zu Kapitalstruktur, Beteiligungsgrenzen und Transparenz.Bundesministerium für Finanzen9/19/2007XXIII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das MiFiG‑Gesetz 2007 begünstigt spezielle Kapitalgesellschaften, die Risikokapital für KMU bereitstellen, mit Steuerbefreiungen und klaren Vorgaben zu Kapitalstruktur, Beteiligungsgrenzen und Transparenz.Schwerpunkte
- Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften erhalten Steuerbefreiung für den Teil ihres Einkommens, der im Finanzierungsbereich eingesetzt wird, wenn sie ein Grundkapital von mindestens 7,3 Mio. € haben und die Governance‑Vorgaben erfüllen.
- Ausschüttungen aus Anteilen und Genussrechten bis zu 25 000 € sind von der Kapitalertragsteuer befreit, solange sie von Unternehmen stammen, die die MiFiG‑Voraussetzungen erfüllen; die Befreiung gilt nicht für Ausschüttungen nach einem bestimmten Beschlussdatum.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.