Zusammenfassung
Der Entwurf ändert zahlreiche Straf- und Verfahrensgesetze, um die Auslieferungs‑ und Rechtshilfeprozesse zu vereinheitlichen, Begriffe zu modernisieren und neue Berichtspflichten für Staatsanwaltschaften einzuführen. Er tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.Bundesministerium für Justiz10/4/2007XXIII
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert zahlreiche Straf- und Verfahrensgesetze, um die Auslieferungs‑ und Rechtshilfeprozesse zu vereinheitlichen, Begriffe zu modernisieren und neue Berichtspflichten für Staatsanwaltschaften einzuführen. Er tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich des ARHG neu und legt fest, dass die Zusammenarbeit zwischen österreichischen und ausländischen Justizbehörden nur im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen erfolgt.
- Die Zuständigkeit für Auslieferungs‑ und Sachauslieferungsverfahren wird nach dem Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort der betroffenen Person bzw. des Gegenstandes geregelt; fehlt ein eindeutiger Ort, ist die Staatsanwaltschaft Wien zuständig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.