Einführung von River Information Services (RIS) und neue Daten‑/Sicherheitsregeln im Schifffahrtsgesetz
Ministerialentwurf vom 04.10.2007Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Schifffahrtsgesetz an die EU‑Richtlinie 2005/44/EG an, führt RIS‑Dienste ein und regelt elektronische Meldungen sowie den Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/5/2007XXIII
See- und Binnenschiffsverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Schifffahrtsgesetz an die EU‑Richtlinie 2005/44/EG an, führt RIS‑Dienste ein und regelt elektronische Meldungen sowie den Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten.Schwerpunkte
- Einführung des Begriffs „River Information Services (RIS)“ und Definition von RIS‑Zentrum, RIS‑Benutzer sowie Interoperabilität, um europaweit einheitliche Informationsdienste für die Binnenschifffahrt zu schaffen.
- Die Behörde muss Fahrwasserinformationen auf Wasserstraßen bereitstellen – zunächst über Schifffahrtszeichen, danach zusätzlich elektronisch via ECDIS und, falls nötig, als schriftliche Nachrichten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.