<!--[-->Einführung von River Information Services (RIS) und neue Daten‑/Sicherheitsregeln im Schifffahrtsgesetz<!--]-->
Einführung von River Information Services (RIS) und neue Daten‑/Sicherheitsregeln im Schifffahrtsgesetz
Ministerialentwurf vom 04.10.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Schifffahrtsgesetz an die EU‑Richtlinie 2005/44/EG an, führt RIS‑Dienste ein und regelt elektronische Meldungen sowie den Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/5/2007XXIII
See- und Binnenschiffsverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Schifffahrtsgesetz an die EU‑Richtlinie 2005/44/EG an, führt RIS‑Dienste ein und regelt elektronische Meldungen sowie den Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten.

Schwerpunkte

  • Einführung des Begriffs „River Information Services (RIS)“ und Definition von RIS‑Zentrum, RIS‑Benutzer sowie Interoperabilität, um europaweit einheitliche Informationsdienste für die Binnenschifffahrt zu schaffen.
  • Die Behörde muss Fahrwasserinformationen auf Wasserstraßen bereitstellen – zunächst über Schifffahrtszeichen, danach zusätzlich elektronisch via ECDIS und, falls nötig, als schriftliche Nachrichten.
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Kranzl Christa

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