<!--[-->Neuerlassung des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Luftverkehr (BGzLV 2008)<!--]-->
Neuerlassung des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Luftverkehr (BGzLV 2008)
Ministerialentwurf vom 07.10.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt die Vergabe und Ausübung von Flugverkehrsrechten zu Drittstaaten, definiert zentrale Begriffe, legt Zuständigkeiten für Luftverkehrsabkommen fest und schafft Verfahren zur Lizenzierung, Namhaftmachung und zum transparenten Aufteilen knapper Verkehrsrechte.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/8/2007XXIII
Luftverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt die Vergabe und Ausübung von Flugverkehrsrechten zu Drittstaaten, definiert zentrale Begriffe, legt Zuständigkeiten für Luftverkehrsabkommen fest und schafft Verfahren zur Lizenzierung, Namhaftmachung und zum transparenten Aufteilen knapper Verkehrsrechte.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz regelt die Gewährung und Ausübung von Flugverkehrsrechten zu Drittstaaten sowie innerhalb Österreichs durch ausländische Luftfahrtunternehmen.
  • Begriffsbestimmungen legen fest, was unter Fluglinienverkehr, Bedarfsflugverkehr, Kabotage, Drittstaat und anderen zentralen Begriffen zu verstehen ist.
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