<!--[-->Anpassung der Rentenansprüche und Modernisierung des Heeresversorgungsgesetzes<!--]-->
Anpassung der Rentenansprüche und Modernisierung des Heeresversorgungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 09.10.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf senkt die Mindestschwelle für Grundrenten von 25 % auf 20 % MdE und passt das Heeresversorgungsgesetz an das Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2008.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz10/10/2007XXIII
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf senkt die Mindestschwelle für Grundrenten von 25 % auf 20 % MdE und passt das Heeresversorgungsgesetz an das Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2008.

Schwerpunkte

  • Die Mindestschwelle für den Anspruch auf Beschädigtenrente wird von 25 % auf 20 % der Erwerbsfähigkeit gesenkt.
  • Ein Hinweis wird eingefügt, dass die neue Regelung nicht für Grundrenten gilt, wenn die MdE exakt 20 % beträgt.
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Buchinger Erwin, Dr.

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