Anpassung der Rentenansprüche und Modernisierung des Heeresversorgungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 09.10.2007Zusammenfassung
Der Entwurf senkt die Mindestschwelle für Grundrenten von 25 % auf 20 % MdE und passt das Heeresversorgungsgesetz an das Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2008.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz10/10/2007XXIII
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf senkt die Mindestschwelle für Grundrenten von 25 % auf 20 % MdE und passt das Heeresversorgungsgesetz an das Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2008.Schwerpunkte
- Die Mindestschwelle für den Anspruch auf Beschädigtenrente wird von 25 % auf 20 % der Erwerbsfähigkeit gesenkt.
- Ein Hinweis wird eingefügt, dass die neue Regelung nicht für Grundrenten gilt, wenn die MdE exakt 20 % beträgt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.