Reform der Finanzmarktaufsicht – neue Befugnisse, Liquiditätsreserve und Aufsichtsstruktur
Ministerialentwurf vom 09.10.2007Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf stärkt die Finanzmarktaufsicht, indem er neue Anhörungsrechte, Liquiditätsreserve‑Pflichten, eine Sperrfrist für Aufsichtsratsvorsitzende und einen Prüfungsausschuss einführt sowie die Vor‑Ort‑Prüfungen größtenteils auf die Oesterreichische Nationalbank überträgt. Außerdem wird die Schwelle für Staatskommissär‑Bestellungen von 375 Mio. € auf 1 Mrd. € erhöht.Bundesministerium für Finanzen10/10/2007XXIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf stärkt die Finanzmarktaufsicht, indem er neue Anhörungsrechte, Liquiditätsreserve‑Pflichten, eine Sperrfrist für Aufsichtsratsvorsitzende und einen Prüfungsausschuss einführt sowie die Vor‑Ort‑Prüfungen größtenteils auf die Oesterreichische Nationalbank überträgt. Außerdem wird die Schwelle für Staatskommissär‑Bestellungen von 375 Mio. € auf 1 Mrd. € erhöht.Schwerpunkte
- Bevor die FMA bestimmte Bewilligungen erteilt, muss sie die Oesterreichische Nationalbank anhören.
- Kreditinstitute, die einem Zentralinstitut angeschlossen sind, müssen eine Liquiditätsreserve von mindestens 10 % der Spareinlagen und 20 % der sonstigen Euro‑Einlagen (max. 14 % der gesamten Euro‑Einlagen) halten.
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