Anpassung von Beitragssätzen, Rezeptgebührengrenze und Datenregelungen im Sozialversicherungssystem
Ministerialentwurf vom 11.10.2007Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht leicht die Beitragssätze, führt eine 2 %‑Obergrenze für Rezeptgebühren ein und schafft eine sechs‑wöchige Toleranzfrist für Leistungen nach Ende der Anspruchsberechtigung. Außerdem werden Daten für Reform‑Pool‑Projekte geregelt und Verwaltungskosten‑Deckelungen bis 2011 verlängert.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/12/2007XXIII
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht leicht die Beitragssätze, führt eine 2 %‑Obergrenze für Rezeptgebühren ein und schafft eine sechs‑wöchige Toleranzfrist für Leistungen nach Ende der Anspruchsberechtigung. Außerdem werden Daten für Reform‑Pool‑Projekte geregelt und Verwaltungskosten‑Deckelungen bis 2011 verlängert.Schwerpunkte
- Eine Obergrenze von 2 % des jährlichen Nettoeinkommens wird für die Rezeptgebühr eingeführt, um chronisch kranken Versicherten finanzielle Entlastung zu geben.
- Der Beitragssatz für bestimmte Versichertengruppen wird von 6,8 % auf 6,95 % erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.