Zusammenlegung des Bundeskartellanwalts in die Bundeswettbewerbsbehörde
Ministerialentwurf vom 06.02.2007Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Amt des Bundeskartellanwalts im Kartellrecht in die Bundeswettbewerbsbehörde über und beseitigt damit Doppelstrukturen in fünf Gesetzen. Alle Verweise auf den Bundeskartellanwalt werden entfernt, die neue Regelung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/7/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Amt des Bundeskartellanwalts im Kartellrecht in die Bundeswettbewerbsbehörde über und beseitigt damit Doppelstrukturen in fünf Gesetzen. Alle Verweise auf den Bundeskartellanwalt werden entfernt, die neue Regelung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Text streicht die Nennung des Bundeskartellanwalts aus § 2 Abs. 1 Z 4, wodurch das Amt im Wettbewerbsgesetz nicht mehr erwähnt wird.
- In § 10 Abs. 5 wird die bisherige Pflicht zur Zahlung von Gebühren an den Bundeskartellanwalt aufgehoben; die BWB übernimmt diese Aufgabe vollständig.
Dokumente (PDFs)
Materialien - Textgegenüberstellung Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz
Materialien - Textgegenüberstellung Telekommunikationsgesetz
Materialien - Textgegenüberstellung Nahversorgungsgesetz
Materialien - Textgegenüberstellung Wettbewerbsgesetz
Materialien - Textgegenüberstellung Kartellgesetz
Materialien - Vorblatt und Erläuterungen
Begleitschreiben
Gesetzestext
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.