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Zusammenlegung des Bundeskartellanwalts in die Bundeswettbewerbsbehörde
Ministerialentwurf vom 06.02.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Amt des Bundeskartellanwalts im Kartellrecht in die Bundeswettbewerbsbehörde über und beseitigt damit Doppelstrukturen in fünf Gesetzen. Alle Verweise auf den Bundeskartellanwalt werden entfernt, die neue Regelung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/7/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Amt des Bundeskartellanwalts im Kartellrecht in die Bundeswettbewerbsbehörde über und beseitigt damit Doppelstrukturen in fünf Gesetzen. Alle Verweise auf den Bundeskartellanwalt werden entfernt, die neue Regelung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Text streicht die Nennung des Bundeskartellanwalts aus § 2 Abs. 1 Z 4, wodurch das Amt im Wettbewerbsgesetz nicht mehr erwähnt wird.
  • In § 10 Abs. 5 wird die bisherige Pflicht zur Zahlung von Gebühren an den Bundeskartellanwalt aufgehoben; die BWB übernimmt diese Aufgabe vollständig.
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Marek Christine

ÖVP


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