Änderung des Aarhus‑Übereinkommens: Mehr Öffentlichkeit bei GVO‑Entscheidungen
Ministerialentwurf vom 28.10.2007Zusammenfassung
Der Entwurf regelt die Ratifizierung einer Änderung des Aarhus‑Übereinkommens, die die Öffentlichkeit stärker in Entscheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO einbindet. Er ersetzt Artikel 6 Absatz 11, führt Artikel 6bis und Anhang I‑bis ein und ist bereits im österreichischen Gentechnikgesetz verankert.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2007XXIII
Umwelt
internationales Abkommen
Zusammenfassung
Der Entwurf regelt die Ratifizierung einer Änderung des Aarhus‑Übereinkommens, die die Öffentlichkeit stärker in Entscheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO einbindet. Er ersetzt Artikel 6 Absatz 11, führt Artikel 6bis und Anhang I‑bis ein und ist bereits im österreichischen Gentechnikgesetz verankert.Schwerpunkte
- Der bisherige Wortlaut von Artikel 6 Absatz 11 wird durch einen neuen Text ersetzt, sodass die allgemeinen Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr auf GVO‑Freisetzungen und -Inverkehrbringen angewendet werden.
- Ein neuer Artikel 6bis wird eingeführt, der festlegt, dass jede Vertragspartei vor Entscheidungen über die Freisetzung oder das Inverkehrbringen von GVO frühzeitige und wirksame Information sowie Beteiligung der Öffentlichkeit sicherstellen muss.
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