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Verschärfung des Vormerksystems bei Alkoholdelikten und Anpassungen der StVO
Ministerialentwurf vom 23.10.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf verschärft das Vormerksystem für Alkoholdelikte von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰: bereits beim ersten Verstoß wird eine Sondermaßnahme angeordnet, bei einer zweiten mit einem 0,5‑‰‑Delikt erfolgt ein einmonatiger Führerscheinentzug. Gleichzeitig werden Bußgelder und Mindeststrafen in der StVO erhöht.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/24/2007XXIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf verschärft das Vormerksystem für Alkoholdelikte von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰: bereits beim ersten Verstoß wird eine Sondermaßnahme angeordnet, bei einer zweiten mit einem 0,5‑‰‑Delikt erfolgt ein einmonatiger Führerscheinentzug. Gleichzeitig werden Bußgelder und Mindeststrafen in der StVO erhöht.

Schwerpunkte

  • Bei jedem Alkoholdelikt zwischen 0,5 ‰ und 0,8 ‰ wird sofort eine besondere Maßnahme angeordnet; bei einer zweiten Vormerkung mit mindestens einem 0,5‑‰‑Delikt erfolgt ein einmonatiger Führerscheinentzug.
  • Hat ein Fahrer zwei Vormerkungen und mindestens eine davon betrifft ein 0,5‑‰‑Delikt, wird die Lenkberechtigung für einen Monat entzogen.
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Kranzl Christa

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