Verschärfung des Vormerksystems bei Alkoholdelikten und Anpassungen der StVO
Ministerialentwurf vom 23.10.2007Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Vormerksystem für Alkoholdelikte von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰: bereits beim ersten Verstoß wird eine Sondermaßnahme angeordnet, bei einer zweiten mit einem 0,5‑‰‑Delikt erfolgt ein einmonatiger Führerscheinentzug. Gleichzeitig werden Bußgelder und Mindeststrafen in der StVO erhöht.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/24/2007XXIII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Vormerksystem für Alkoholdelikte von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰: bereits beim ersten Verstoß wird eine Sondermaßnahme angeordnet, bei einer zweiten mit einem 0,5‑‰‑Delikt erfolgt ein einmonatiger Führerscheinentzug. Gleichzeitig werden Bußgelder und Mindeststrafen in der StVO erhöht.Schwerpunkte
- Bei jedem Alkoholdelikt zwischen 0,5 ‰ und 0,8 ‰ wird sofort eine besondere Maßnahme angeordnet; bei einer zweiten Vormerkung mit mindestens einem 0,5‑‰‑Delikt erfolgt ein einmonatiger Führerscheinentzug.
- Hat ein Fahrer zwei Vormerkungen und mindestens eine davon betrifft ein 0,5‑‰‑Delikt, wird die Lenkberechtigung für einen Monat entzogen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.