<!--[-->Novelle zum Studienförderungsgesetz – Erweiterte Altersgrenzen, ECTS‑Umstellung und höhere Kinder‑/Behinderten‑Zuschläge<!--]-->
Novelle zum Studienförderungsgesetz – Erweiterte Altersgrenzen, ECTS‑Umstellung und höhere Kinder‑/Behinderten‑Zuschläge
Ministerialentwurf vom 30.10.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Altersgrenze und die Förderungsdauer, passt das System an das ECTS‑Modell an, erhöht Kinder‑ und Behinderten‑Zuschläge, hebt Einkommensgrenzen an und führt neue Refundierungs‑ und Verwaltungsregelungen ein.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/31/2007XXIII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Altersgrenze und die Förderungsdauer, passt das System an das ECTS‑Modell an, erhöht Kinder‑ und Behinderten‑Zuschläge, hebt Einkommensgrenzen an und führt neue Refundierungs‑ und Verwaltungsregelungen ein.

Schwerpunkte

  • Die Altersgrenze für die Studienbeihilfe wird von 30 auf bis zu 35 Jahre angehoben – für Selbsterhalter, Eltern mit Kindern, behinderte Studierende und Master‑Studierende.
  • Die Frist, innerhalb der ein Masterstudium nach einem geförderten Bachelorstudium aufgenommen werden muss, wird von 18 auf 24 Monate verlängert; Zeiten des Zivildienstes, Mutterschutzes und wichtiger Gründe werden nicht angerechnet.
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Hahn Johannes, Dr.

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9 - Wien



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