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Erweiterung und Flexibilisierung des Künstler‑Sozialversicherungsfonds
Ministerialentwurf vom 15.11.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz, sodass Zuschüsse künftig nicht nur für die Pensionsversicherung, sondern auch für Kranken‑ und Unfallversicherung gezahlt werden. Gleichzeitig wird die Einkommensobergrenze dynamisch an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und Familienbeihilfe berücksichtigt.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/16/2007XXIII
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz, sodass Zuschüsse künftig nicht nur für die Pensionsversicherung, sondern auch für Kranken‑ und Unfallversicherung gezahlt werden. Gleichzeitig wird die Einkommensobergrenze dynamisch an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und Familienbeihilfe berücksichtigt.

Schwerpunkte

  • Der Fonds leistet künftig Zuschüsse nicht nur für die Pensionsversicherung, sondern auch für Kranken‑ und Unfallversicherung.
  • Die Einkommensobergrenze wird an die Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt und für jedes Kind, das Familienbeihilfe erhält, um das Sechsfache des Betrags nach § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG erhöht.
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Schmied Claudia, Dr.

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