Zusammenfassung
Der Entwurf legt ein umfassendes Förder‑ und Abnahmesystem für erneuerbare Stromerzeugung fest, definiert Investitionszuschüsse für Klein‑ und mittlere Wasserkraftanlagen und führt Sonderunterstützungen für Biomasse‑ bzw. Biogas‑Anlagen ein.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/27/2007XXIII
Energie
Zusammenfassung
Der Entwurf legt ein umfassendes Förder‑ und Abnahmesystem für erneuerbare Stromerzeugung fest, definiert Investitionszuschüsse für Klein‑ und mittlere Wasserkraftanlagen und führt Sonderunterstützungen für Biomasse‑ bzw. Biogas‑Anlagen ein.Schwerpunkte
- Einrichtung einer Kontrahierungs‑ und Vergütungspflicht für alle anerkannten Ökostromanlagen, wobei die Dauer je nach Anlagentyp zwischen 10 Jahren (z. B. Photovoltaik) und bis zu 24 Jahren (allgemein) variiert.
- Gewährung von Investitionszuschüssen für Kleinwasserkraftanlagen bis zu 500 €/kW und maximal 3 Mio. € pro Anlage; Antrag muss bis spätestens 30. Sept. 2007 eingereicht werden, Inbetriebnahme bis 31. Dez. 2014.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.