Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf harmonisiert das österreichische Investment‑ und Immobilien‑Investmentfondsgesetz sowie das Kapitalmarktgesetz mit EU‑Richtlinien, definiert Spezialfonds neu, legt neue Kriterien für zulässige Wertpapiere fest und stärkt den Anlegerschutz.Bundesministerium für Finanzen12/10/2007XXIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf harmonisiert das österreichische Investment‑ und Immobilien‑Investmentfondsgesetz sowie das Kapitalmarktgesetz mit EU‑Richtlinien, definiert Spezialfonds neu, legt neue Kriterien für zulässige Wertpapiere fest und stärkt den Anlegerschutz.Schwerpunkte
- Ein Spezialfonds ist ein Sondervermögen, dessen Anteilscheine höchstens zehn bekannten Anteilinhabern gehören dürfen; natürliche Personen müssen mindestens 250 000 € investieren.
- Für zulässige Wertpapiere gelten neue Kriterien: Verlust darf nicht den gezahlten Betrag übersteigen, Liquidität muss die Fondspflicht nicht gefährden, Bewertung muss verlässlich sein und umfassende Informationen müssen bereitgestellt werden.
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