<!--[-->Stärkung des Behinderten‑Diskriminierungsschutzes und Anpassung von Schadenersatzregelungen<!--]-->
Stärkung des Behinderten‑Diskriminierungsschutzes und Anpassung von Schadenersatzregelungen
Ministerialentwurf vom 09.12.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Schutz von Menschen mit Behinderungen, definiert Belästigung genauer, erhöht den Mindestschadenersatz auf 720 €, verlängert die Verjährungsfrist für Schadenansprüche und erweitert den Diskriminierungsschutz auf Probe‑ und befristete Arbeitsverhältnisse.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/10/2007XXIII
Mensch mit Behinderung

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Schutz von Menschen mit Behinderungen, definiert Belästigung genauer, erhöht den Mindestschadenersatz auf 720 €, verlängert die Verjährungsfrist für Schadenansprüche und erweitert den Diskriminierungsschutz auf Probe‑ und befristete Arbeitsverhältnisse.

Schwerpunkte

  • Der Text von § 2 Abs. 2 lit. d wird präzisiert, sodass Personen mit Behinderung, die aufgrund Art und Ausmaß ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, auf geschützten Arbeitsplätzen zu arbeiten, ausdrücklich als schutzbedürftig gelten.
  • Eine neue Definition von „Belästigung“ wird eingeführt, die jede unerwünschte, anstößige Verhaltensweise im Zusammenhang mit einer Behinderung umfasst und das Ziel hat, die Würde der betroffenen Person zu schützen.
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Buchinger Erwin, Dr.

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