Ermächtigung zum Abschluss von Regierungs‑Übereinkommen für grenzüberschreitende Öl‑ und Gasleitungen
Ministerialentwurf vom 20.12.2007Zusammenfassung
Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, internationale Abkommen für den Bau grenzüberschreitender Öl‑ und Gasleitungen zu schließen, ohne dass der Bund Haftungen übernimmt. Es trat am 1. Jänner 2008 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/21/2007XXIII
Energie
Zusammenfassung
Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, internationale Abkommen für den Bau grenzüberschreitender Öl‑ und Gasleitungen zu schließen, ohne dass der Bund Haftungen übernimmt. Es trat am 1. Jänner 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Bundesregierung darf multilaterale Regierungs‑Übereinkommen schließen, um grenzüberschreitende Öl‑ und Gasleitungen zu planen, zu bauen oder zu betreiben.
- Der Gesetzestext schließt ausdrücklich aus, dass der Bund für finanzielle oder rechtliche Haftungen aus diesen Projekten einstehen muss.
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