Einrichtung eines Monitoringausschusses zur Überwachung der UN‑Behinderten‑Konvention
Ministerialentwurf vom 16.12.2007Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Bundesbehindertengesetz, indem er einen Monitoringausschuss einführt, der die Einhaltung der UN‑Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht und dem Bundesbehindertenbeirat Bericht erstattet.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/17/2007XXIII
Mensch mit Behinderung
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Bundesbehindertengesetz, indem er einen Monitoringausschuss einführt, der die Einhaltung der UN‑Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht und dem Bundesbehindertenbeirat Bericht erstattet.Schwerpunkte
- Der Bundesbehindertenbeirat erhält die neue Aufgabe, die Einhaltung der UN‑Konvention zu überwachen (neue Ziffer 4 in § 8 Abs. 2).
- Ein Vertreter des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten wird als zusätzlicher Ausschussmitglied in § 9 Abs. 1 aufgenommen.
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