Grundbuch‑Novelle 2007 – Digitalisierung und neue Formgebrechen‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 01.01.2008Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Grundbuch: er führt erweiterte Personenangaben, ein neues Verfahren zur Korrektur von Formfehlern und die elektronische Umschreibung von Grundbucheinträgen ein. Zusätzlich werden Liegenschaftsgruppen, Simultanhypotheken und die Übertragung von Eisenbahneinlagen geregelt; das ABGB wird um § 300 für Kellereigentum ergänzt.Bundesministerium für Justiz1/2/2008XXIII
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Grundbuch: er führt erweiterte Personenangaben, ein neues Verfahren zur Korrektur von Formfehlern und die elektronische Umschreibung von Grundbucheinträgen ein. Zusätzlich werden Liegenschaftsgruppen, Simultanhypotheken und die Übertragung von Eisenbahneinlagen geregelt; das ABGB wird um § 300 für Kellereigentum ergänzt.Schwerpunkte
- Bei Grundbuchanträgen muss künftig das Geburtsdatum und -ort natürlicher Personen sowie die Firmen‑ bzw. Vereinsregisterzahl bei juristischen Personen angegeben werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Ein neues Verfahren zur Beseitigung von Formgebrechen wird eingeführt; das Gericht erteilt innerhalb einer Woche einen Auftrag, das Formular zu korrigieren, und kann den Antrag zurückstellen.
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