Novellierung des Apothekengesetzes – neue Berufsberechtigung & Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Ministerialentwurf vom 03.01.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Apothekengesetz, indem er die allgemeine Berufsberechtigung neu definiert, Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen einführt und einen Apothekerausweis schafft. Zudem werden neue Regelungen zu Aberkennung, Berufungsinstanzen und Gebührenbefreiung festgelegt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/4/2008XXIII
Apotheke
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Apothekengesetz, indem er die allgemeine Berufsberechtigung neu definiert, Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen einführt und einen Apothekerausweis schafft. Zudem werden neue Regelungen zu Aberkennung, Berufungsinstanzen und Gebührenbefreiung festgelegt.Schwerpunkte
- Die allgemeine Berufsberechtigung wird als Voraussetzung definiert, die ein staatliches Apothekerdiplom oder einen nach § 3c anerkannten Ausbildungsnachweis erfordert.
- Für die Leitung einer Apotheke sind nachweislich ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich.
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