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Finanzielle Hilfe bei Freilegung von Fliegerbombenblindgängern
Ministerialentwurf vom 28.01.2008

Zusammenfassung

Das Gesetz bietet Eigentümern finanziellen Ausgleich, wenn sie durch gezielte Freilegung von nicht detonierten Flugbomben Kosten haben. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens 35.000 €, und gilt seit dem 1. Juli 2008. Gleichzeitig wird das Waffen­gesetz angepasst, damit die Behörden erst nach der Freilegung von unterirdischen Sprengstoffen tätig werden müssen.
Bundesministerium für Inneres1/29/2008XXIII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Das Gesetz bietet Eigentümern finanziellen Ausgleich, wenn sie durch gezielte Freilegung von nicht detonierten Flugbomben Kosten haben. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens 35.000 €, und gilt seit dem 1. Juli 2008. Gleichzeitig wird das Waffen­gesetz angepasst, damit die Behörden erst nach der Freilegung von unterirdischen Sprengstoffen tätig werden müssen.

Schwerpunkte

  • Finanzielle Unterstützung erhalten nur Personen, deren Grundstück nach gezielter Freilegung eines Fliegerbombenblindgängers Kosten verursacht hat und die entweder wirtschaftlich bedroht sind oder ein dringendes Wohnbedürfnis nachweisen.
  • Die Förderung beträgt bis zu 35 % der nachgewiesenen Freilegungskosten, jedoch maximal 35.000 € pro Fall.
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Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



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