Zusammenfassung
Das Gesetz bietet Eigentümern finanziellen Ausgleich, wenn sie durch gezielte Freilegung von nicht detonierten Flugbomben Kosten haben. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens 35.000 €, und gilt seit dem 1. Juli 2008. Gleichzeitig wird das Waffengesetz angepasst, damit die Behörden erst nach der Freilegung von unterirdischen Sprengstoffen tätig werden müssen.Bundesministerium für Inneres1/29/2008XXIII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Das Gesetz bietet Eigentümern finanziellen Ausgleich, wenn sie durch gezielte Freilegung von nicht detonierten Flugbomben Kosten haben. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens 35.000 €, und gilt seit dem 1. Juli 2008. Gleichzeitig wird das Waffengesetz angepasst, damit die Behörden erst nach der Freilegung von unterirdischen Sprengstoffen tätig werden müssen.Schwerpunkte
- Finanzielle Unterstützung erhalten nur Personen, deren Grundstück nach gezielter Freilegung eines Fliegerbombenblindgängers Kosten verursacht hat und die entweder wirtschaftlich bedroht sind oder ein dringendes Wohnbedürfnis nachweisen.
- Die Förderung beträgt bis zu 35 % der nachgewiesenen Freilegungskosten, jedoch maximal 35.000 € pro Fall.
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