Reform des Berufsausbildungsgesetzes – Ausbildungsgarantie, Mediationsverfahren und neue Förderungen
Ministerialentwurf vom 13.02.2008Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Berufsausbildungsgesetz: Er führt die offizielle Abkürzung BAG ein, schafft eine Informationspflicht für die Landeskammer, ermöglicht außerordentliche Auflösungen von Lehrverhältnissen nach Mediationsverfahren und richtet ein differenziertes Beihilfen‑System sowie einen Förderausschuss ein.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/14/2008XXIII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Berufsausbildungsgesetz: Er führt die offizielle Abkürzung BAG ein, schafft eine Informationspflicht für die Landeskammer, ermöglicht außerordentliche Auflösungen von Lehrverhältnissen nach Mediationsverfahren und richtet ein differenziertes Beihilfen‑System sowie einen Förderausschuss ein.Schwerpunkte
- Die neue Informationspflicht der Landeskammer sorgt dafür, dass Lehrlingsstellen und die Eltern des Lernenden sofort über das Ende einer Kammermitgliedschaft informiert werden.
- Einführung einer außerordentlichen Auflösung des Lehrverhältnisses zum Ende des 12. (bzw. 24.) Monats mit einmonatiger Frist, die nur nach einem vorher durchgeführten Mediationsverfahren wirksam wird.
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