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Modernisierung und Entlastung beim Fernsprechentgelt‑Zuschuss
Ministerialentwurf vom 02.03.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Fernsprechentgelt‑Zuschussgesetz: Er erweitert den Leistungsbegriff auf alle Kommunikationsdienste, verlängert die Befristungsdauer auf fünf Jahre und vereinfacht das Antragsverfahren durch weniger Nachweise und zentrale Datenabfrage.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/3/2008XXIII
Post- und Fernmeldewesen

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Fernsprechentgelt‑Zuschussgesetz: Er erweitert den Leistungsbegriff auf alle Kommunikationsdienste, verlängert die Befristungsdauer auf fünf Jahre und vereinfacht das Antragsverfahren durch weniger Nachweise und zentrale Datenabfrage.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Fernsprechentgelte“ wird auf alle öffentlichen Kommunikationsdienste ausgedehnt, also Telefon, Fax, Internet und moderne digitale Dienste.
  • Die maximale Befristungsdauer für die Zuschussleistung wird von drei auf fünf Jahre erhöht, um häufige Wiederanträge zu vermeiden.
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Kranzl Christa

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