Neues Finanzprokuraturgesetz – zentrale Rechtsvertretung des Staates
Ministerialentwurf vom 10.03.2008Zusammenfassung
Der Entwurf schafft das neue Finanzprokuraturgesetz, das die Finanzprokuratur als zentrale Rechtsberatungs‑ und Vertretungsstelle des Bundes etabliert. Sie erhält weitreichende Befugnisse, ein klar geregeltes Auftragsverhältnis und eine neu strukturierte Organisations‑ und Ausbildungsordnung.Bundesministerium für Finanzen3/11/2008XXIII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft das neue Finanzprokuraturgesetz, das die Finanzprokuratur als zentrale Rechtsberatungs‑ und Vertretungsstelle des Bundes etabliert. Sie erhält weitreichende Befugnisse, ein klar geregeltes Auftragsverhältnis und eine neu strukturierte Organisations‑ und Ausbildungsordnung.Schwerpunkte
- Die Finanzprokuratur erhält umfassende Befugnisse, um den Bund und staatsnahe Rechtsträger vor allen Gerichten zu vertreten, außergerichtliche Einigungen zu vermitteln und Rechtsgutachten zu erstatten.
- Für bestimmte Mandanten (z. B. Bundesorganisationen, Länder, Gemeinden) kann die Finanzprokuratur im Einvernehmen tätig werden und ist zudem verpflichtet, bei Gefahr im Verzug sofort zu handeln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.