Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht Österreich, 24 380 000 Euro als Beitrag zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität‑Treuhandfonds zu leisten. Die Zahlung erfolgt über Bundesschatzscheine von 2007 bis 2012, und das Finanzministerium ist für die Umsetzung zuständig.Bundesministerium für Finanzen2/8/2007XXIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht Österreich, 24 380 000 Euro als Beitrag zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität‑Treuhandfonds zu leisten. Die Zahlung erfolgt über Bundesschatzscheine von 2007 bis 2012, und das Finanzministerium ist für die Umsetzung zuständig.Schwerpunkte
- Der Bund leistet einen Beitrag von 24 380 000 Euro zur vierten Wiederauffüllung des GEF‑Treuhandfonds.
- Die Vollziehung des Gesetzes liegt beim Bundesminister für Finanzen.
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