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Schenkungsmeldegesetz 2008 – Einführung einer Stiftungseingangssteuer und Abschaffung der Erbschafts‑/Schenkungssteuer
Ministerialentwurf vom 25.03.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Stiftungseingangssteuergesetz, hebt die Erbschafts‑ und Schenkungssteuer ab und führt eine elektronische Anzeigepflicht für größere Zuwendungen ein. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
Bundesministerium für Finanzen3/26/2008XXIII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Stiftungseingangssteuergesetz, hebt die Erbschafts‑ und Schenkungssteuer ab und führt eine elektronische Anzeigepflicht für größere Zuwendungen ein. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.

Schwerpunkte

  • Ein neues Stiftungseingangssteuergesetz wird eingeführt, das Zuwendungen an Privatstiftungen, vergleichbare ausländische Stiftungen und sonstige Vermögensmassen mit einem Steuersatz von 5 % besteuert; für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen beträgt der Satz nur 2,5 %.
  • Die Erbschafts‑ und Schenkungssteuer wird zum 1. August 2008 vollständig abgeschafft; alle bisherigen Bestimmungen gelten nur noch für Vorgänge, die vor dem 31. Juli 2008 entstanden sind.
Image of politician Matznetter Christoph, Dr. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Matznetter Christoph, Dr. - 66

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat

9 - Wien


Wirtschaft


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