<!--[-->Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Anerkennung von Psycholog*innen‑Qualifikationen<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Anerkennung von Psycholog*innen‑Qualifikationen
Ministerialentwurf vom 26.03.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2005/36/EG in das österreichische Psychologengesetz um und regelt die Anerkennung von Qualifikationen für klinische und Gesundheitspsychologen aus dem EWR sowie gleichgestellte Drittlandnachweise.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/27/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie 2005/36/EG in das österreichische Psychologengesetz um und regelt die Anerkennung von Qualifikationen für klinische und Gesundheitspsychologen aus dem EWR sowie gleichgestellte Drittlandnachweise.

Schwerpunkte

  • Qualifikationsnachweise, die von den zuständigen Behörden eines EWR‑Vertragsstaats oder der Schweiz ausgestellt wurden, werden für die Ausübung des Berufs klinischer Psychologe bzw. Gesundheitspsychologe anerkannt.
  • Drittstaatsangehörige, die über einen unbefristeten Niederlassungs‑ oder Daueraufenthaltstitel verfügen, werden für die Anerkennung gleichgestellt mit EWR‑Staatsangehörigen.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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