<!--[-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG für Psychotherapeuten<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG für Psychotherapeuten
Ministerialentwurf vom 26.03.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Recht um, indem er Qualifikationsnachweise aus dem EWR und gleichgestellte Drittlandnachweise für Psychotherapeuten anerkennt, ein Zulassungsverfahren definiert und vorübergehende Dienstleistungen regelt.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/27/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Recht um, indem er Qualifikationsnachweise aus dem EWR und gleichgestellte Drittlandnachweise für Psychotherapeuten anerkennt, ein Zulassungsverfahren definiert und vorübergehende Dienstleistungen regelt.

Schwerpunkte

  • Qualifikationsnachweise, die von Behörden eines EWR‑Vertragsstaates oder der Schweiz ausgestellt wurden, werden nach der EU‑Richtlinie anerkannt.
  • Ausländische Diplome aus Drittstaaten gelten als gleichgestellt, wenn der Inhaber drei Jahre Berufserfahrung im Herkunftsstaat nachweisen kann.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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