Zusammenfassung
Der Entwurf setzt EU‑Recht um, indem er Qualifikationsnachweise aus dem EWR und gleichgestellte Drittlandnachweise für Psychotherapeuten anerkennt, ein Zulassungsverfahren definiert und vorübergehende Dienstleistungen regelt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/27/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf setzt EU‑Recht um, indem er Qualifikationsnachweise aus dem EWR und gleichgestellte Drittlandnachweise für Psychotherapeuten anerkennt, ein Zulassungsverfahren definiert und vorübergehende Dienstleistungen regelt.Schwerpunkte
- Qualifikationsnachweise, die von Behörden eines EWR‑Vertragsstaates oder der Schweiz ausgestellt wurden, werden nach der EU‑Richtlinie anerkannt.
- Ausländische Diplome aus Drittstaaten gelten als gleichgestellt, wenn der Inhaber drei Jahre Berufserfahrung im Herkunftsstaat nachweisen kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.