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Nachhaltigkeits‑ und Langzeitversicherungsreform 2008
Ministerialentwurf vom 06.04.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf führt neue Berichtspflichten und einen Sonderbericht bei Mehrbedarf ein, erweitert die Langzeitversicherungsregelung um drei Jahre und erkennt Krankengeld‑ sowie Ausübungszeiten als Beitragszeiten an.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz4/7/2008XXIII
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt neue Berichtspflichten und einen Sonderbericht bei Mehrbedarf ein, erweitert die Langzeitversicherungsregelung um drei Jahre und erkennt Krankengeld‑ sowie Ausübungszeiten als Beitragszeiten an.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister muss alle drei Jahre bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einen Bericht über die langfristige Finanzierung der Pensionsversicherung vorlegen.
  • Liegt ein Mehrbedarf vor, muss ein Sonderbericht mit Vorschlägen zur Deckung des Mehraufwands erstellt werden; ein Viertel des Mehraufwands wird durch Erhöhung des Bundesbeitrags gedeckt.
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Buchinger Erwin, Dr.

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