Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Berichtspflichten und einen Sonderbericht bei Mehrbedarf ein, erweitert die Langzeitversicherungsregelung um drei Jahre und erkennt Krankengeld‑ sowie Ausübungszeiten als Beitragszeiten an.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz4/7/2008XXIII
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Berichtspflichten und einen Sonderbericht bei Mehrbedarf ein, erweitert die Langzeitversicherungsregelung um drei Jahre und erkennt Krankengeld‑ sowie Ausübungszeiten als Beitragszeiten an.Schwerpunkte
- Der Bundesminister muss alle drei Jahre bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einen Bericht über die langfristige Finanzierung der Pensionsversicherung vorlegen.
- Liegt ein Mehrbedarf vor, muss ein Sonderbericht mit Vorschlägen zur Deckung des Mehraufwands erstellt werden; ein Viertel des Mehraufwands wird durch Erhöhung des Bundesbeitrags gedeckt.
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